bei der Verwendung von Spendermaterial.
Die Verwendung von Spendersamen oder Spendereizellen bringt wichtige rechtliche Aspekte mit sich. Es ist entscheidend, gut über die eigenen Rechte und Pflichten informiert zu sein; als Spender, als Wunscheltern oder als Empfänger von Spendermaterial. Diese Seite gibt einen Überblick über die geltenden Gesetze, die Rechte von mit Spendermaterial gezeugten Kindern sowie über die Änderungen, die ab dem 1. April 2025 in Kraft treten.
Seit dem 1. Juni 2004 gilt in den Niederlanden das Gesetz über Spenderdaten bei künstlicher Befruchtung (Wdkb). Dieses Gesetz stellt sicher, dass mit Spendermaterial gezeugte Kinder das Recht haben, ihre biologische Herkunft einzusehen. Ab dem 16. Lebensjahr können sie identifizierende Informationen über den Spender anfordern. Kliniken sind gesetzlich verpflichtet, medizinische und persönliche Daten von Spendern sorgfältig zu registrieren und für diese Kinder verfügbar zu machen. Das hat sowohl für Spender als auch für Wunscheltern wichtige Konsequenzen.
Rechte und Pflichten des Spenders →
Einsicht in Daten: Kinder, die mithilfe von Spendermaterial gezeugt wurden, haben das Recht, Informationen über ihren Spender zu erhalten. Ab 12 Jahren: nicht-identifizierende Angaben (z. B. Beruf, Herkunft). Ab 16 Jahren: identifizierende Angaben (z. B. Name, Geburtsdatum, Wohnort - bei niederländischen Spendern).
Begrenzung der Familienzahl: In den Niederlanden darf ein Spender pro Samenbank höchstens 12 Familien unterstützen. Damit soll verhindert werden, dass zu viele Kinder von einem Spender abstammen.
Gesetzliche Mutter: Die Frau, die das Kind zur Welt bringt, ist immer die gesetzliche Mutter – auch dann, wenn keine genetische Verbindung besteht (z. B. bei Eizellspende).
Mit-Mutter (Co-Mutter): Die weibliche Partnerin der biologischen Mutter kann ohne gerichtliches Verfahren rechtliche Elternschaft erlangen, wenn sie in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft mit der Mutter lebt. Mehr Informationen findest du auf der Website der niederländischen Regierung Rijksoverheid.nl
Sorgerecht und weitere Rechte: Ist die gebärende Frau die einzige rechtliche Mutter, besitzt sie alleinige Rechte in Bezug auf Namensgebung, Staatsangehörigkeit, Unterhaltspflicht und Erbrecht. Die Partnerin kann diese Rechte durch Ehe oder eingetragene Partnerschaft erhalten.
Seit dem 1. April 2025 ist eine wichtige Änderung des WDKB in Kraft getreten. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass jeder Spender mit maximal 12 Muttercodes, also 12 Familien, verknüpft werden darf. Sobald diese Zahl erreicht ist, darf der Spender nicht mehr für Behandlungen in die Niederlande eingesetzt werden.
Was bedeutet das für Ihre Behandlung?
Die Nutzung von Spendergameten unterliegt einer strengen Gesetzgebung, die sicherstellt, dass Kinder aus einer solchen Behandlung das Recht haben, ihre biologische Herkunft zu erfahren. Es ist wichtig, dass Sie die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Besprechen Sie Ihre persönliche Situation immer mit Ihrer Klinik, damit Ihre Behandlung reibungslos verläuft und den neuen Bestimmungen entspricht.
Mehr Informationen?
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen zur Spende oder zur Bestellung von Spendermaterial? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Donorbank.
Unser spezialisiertes Team steht Ihnen zur Seite und begleitet Sie bei jedem Schritt des Prozesses.